ALBER e-pilot P15
Speed up your life – sportliches Design trifft auf Leistung.
Die Mischung aus einem sportlichen, modernen Design und der perfekten Ergonomie, sowie Leistung, macht den ALBER e-pilot P15 zum flexiblen Naturtalent!
Besonderheiten
– erstattungsfähiges Hilfsmittel
– Akku-Pack mit bis zu 50 Km Reichweite
– 5 LED Blinker zur Kapazitätsanzeige
– geräuschloses Antriebsrad mit dicker Balloon-Bereifung
– Ständer mit großen Rollen zum einfachen An- und Abdocken
– Halterung wird am Sitzrohr des Rollstuhls befestigt und ist abnehmbar
– einfache Ansteuerung von Hupe und Licht
– zwei serienmäßige starke und gut dosierbare, hydraulische Bremsen
– Ladebuchse mit USB, zur Ladung Ihres Smartphones
– Rückwärtsgang
– innovativer und formschöner Hydroforming-Aluminiumrahmen
HMV-Nr.
18.99.04.0005
Technische Daten
Geschwindigkeit: 0,5 – 20 Km/h (> 6 Km/h nur mit gesonderter TÜV-Abnahme zulässig!)
Steigfähigkeit: bis 10 %
Bremsfähigkeit: bis 20 %
Reichweite: bis 50 Km (abhängig von Untergrund, Anwendergewicht, Temperatur & Topografie)
Max. Personengewicht: 100 Kg
Max. zulässiges Gesamtgewicht: 135 Kg (e-pilot, Rollstuhl & Rollstuhlfahrer)
Akkus: 36 V, 13,8 Ah, 496 Wh
Gesamtgewicht: 18,4 Kg
Der e-pilot ist CE-konform gemäß der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) 2017/745 und ist auf freiwilliger Basis durch den TÜV Süd geprüft und zertifiziert, nach der aktuell gültigen Ausgabe der Produktnorm EN 12184.
Weitere Informationen
Die Produktseite beim Hersteller finden Sie hier.
Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Km/h sind zulassungs- und versicherungspflichtig.
Wenn ein Antrieb mit mehr als 6 Km/h gewünscht ist, muss für das komplette Gefährt (Rollstuhl + Zuggerät) ein TÜV Gutachten (nach StVZO) erstellt werden.
Bei einer Bestellung mit einem herstellereigenen Rollstuhl im “Bundle” kann ggf. eine TÜV-Abnahme beim Hersteller mitgebucht werden. Gerne prüfen wir das für Sie!
Sollte dies beim Hersteller nicht möglich sein oder Sie das Zuggerät für Ihren (vorhandenen) Rollstuhl bestellen, muss immer ein Einzelgutachten vom TÜV erstellt werden. Bitte beachten Sie, dass wir selbst keine TÜV-Abnahme für diese Zuggeräte-Sets anbieten.
→ Das Fahrzeug darf nur mit einer entsprechenden Betriebserlaubnis betrieben werden, welche von der zuständigen Behörde auf der Grundlage eines TÜV-Gutachtens erteilt werden kann. Die Betriebserlaubnis muss während jeder Fahrt stets mitgeführt werden. Der Halter des Fahrzeuges ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gemäß § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes abzuschließen. Der Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen ohne solche Haftpflichtversicherung stellt eine Strafttat dar (§ 6 Abs. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes). Das Fahrzeug darf nur mit einem Versicherungskennzeichen geführt werden.
Achtung! Bitte beachten
Bei dem Angebot handelt es sich um den Preis für einen ALBER e-pilot P15 in der Standardausführung (Grundausstattung) ohne individuellen Rollstuhladapter.
Unsere Zuggeräte sind individuell auf Ihren Rollstuhl zugeschnitten, sodass wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen können:
Bei Interesse an diesem Zuggerät können Sie sich hier den Bestellbogen herunterladen und uns diesen ausgefüllt per E-Mail an shop@e-lobil.de.
Daraufhin erhalten Sie von uns ein entsprechendes Angebot.
Bei den Abbildungen handelt es sich lediglich um Beispielfotos.
Es ist nicht auszuschließen, dass dort kostenpflichtige Optionen abgebildet sind.
Wir sind gerne für Sie da
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Produkt benötigen, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an shop@e-lobil.de oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
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