Wissenswertes rund ums Elektromobil

Gesetzliche Bestimmungen

>> Wo darf ich fahren?

Für Krankenfahrstühle gelten die allgemeinen Straßenverkehrsvorschriften, so dass Sie sich auch mit einem Elektromobil an Verkehrsregeln der StVO  halten müssen.

Mit Ihrem Elektromobil dürfen Sie sowohl auf Gehwegen, Radwegen oder auf der Straße fahren. Auf Gehwegen dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) fahren. Allerdings sollte Ihre Fahrgeschwindigkeit grundsätzlich sowohl den Fahrbahnbedingungen wie auch dem Verkehr angepasst werden.

Zudem dürfen Sie mit einem Elektromobil in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) fahren. Dort gilt aber eine noch höhere Vorsorgepflicht um Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer in der Fußgängerzone nicht zu gefährden.

Eine Helm- oder Gurtpflicht besteht hingegen nicht.

 

>> Benötige ich einen Führerschein für das Elektromobil?

Nein. Elektrisch betriebene Krankenfahrstühle als einsitzige Kraftfahrzeuge erlauben schon bauartbedingt nur langsame Geschwindigkeiten. Sie sind nach Bauart zum Gebrauch körperlich behinderter oder gebrechlicher Personen bestimmt. Bei elektrisch angetriebenen Krankenfahrstühlen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h besteht keine Erlaubnis- oder Ausweispflicht, so dass Sie diese Krankenfahrstühle ohne Führerschein fahren dürfen.

Diese Voraussetzung wird bei Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahre eingeschränkt. Behinderte Kinder und Jugendliche dürfen Krankenfahrstühle mit maximal 10 km/h Geschwindigkeit fahren. Ist der Jugendliche über 15 Jahren muss er mit den Straßenverkehrsregeln vertraut sein und in der Lage sein, ein Fahrzeug auch schneller als 10 km/h sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

 

>> Benötige ich eine Betriebserlaubnis oder ABE?

Elektrofahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h benötigen keine Betriebserlaubnis und müssen somit auch nicht dem TÜV vorgestellt werden.

Alle Elektrofahrzeuge, die schneller als 6 km/h und eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h haben, benötigen eine Betriebserlaubnis vom TÜV. Dazu werden die Elektrofahrzeuge beim TÜV vorgestellt und erhalten ein entsprechendes Gutachten. Zu diesem Gutachten benötigen Sie noch einen abgestempelten Vermerk Ihrer Straßenverkehrsbehörde (Zulassungsstelle). Mit diesem Stempeln gilt die Betriebserlaubnis Ihres Elektromobils als erteilt und Sie dürfen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Statt einer Betriebserlaubnis kann auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitgeliefert werden, womit der Vermerk der Straßenverkehrsbehörde entfällt.

Elektrofahrzeuge, die Krankenfahrstühle sind, müssen nicht an-, um- oder abgemeldet werden.

 

>> Muss ich mein Elektromobil versichern?

Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h benötigen keinen Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen jedoch grundsätzlich diese Krankenfahrstühle in Ihre bereits bestehende Privathaftpflichtversicherung hinein zu nehmen oder gegebenenfalls eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Krankenfahrstühle mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und maximal 15 km/h unterliegen der Versicherungspflicht. Das Kennzeichen (Mofa-Kennzeichen) ist hinten sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

 

>> Muss ich mein Elektromobil zusätzlich kennzeichnen?

Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h unterliegen keiner weiteren Kennzeichnungspflicht.

Motorbetriebene Krankenfahrstühle zwischen 6 km/h und maximal 15 km/h unterliegen der Kennzeichnungspflicht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 5 StVZO nach der ECE Regelung Nr. 69. Demnach benötigen bauartbedingte langsam fahrende Kraftfahrzeuge eine Tafel zur hinteren Kennzeichnung. Dies bedeutet, dass Sie an solche Elektromobile, die schneller als 6 km/h fahren eine Heckmarkierungstafel am hinteren Bereich anbringen müssen.

Dies ist keine Voraussetzung bei Elektromobilen bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, jedoch kann auch in diesen Fällen eine Heckmarkierungstafel sinnvoll sein, um besser gesehen zu werden.

 

>> Fallen bei einem Elektromobil weitere Kosten außer der Versicherung an?

Nein. Elektromobile müssen lediglich, wie oben erwähnt versichert werden. Weitere Kosten wie Steuern, regelmäßige TÜV-Abnahmen oder ähnliches Fallen nicht an.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch mindestens einmal jährlich eine Inspektion an Ihrem Elektromobil durchführen zu lassen. Diese erhöht auch die Langlebigkeit Ihres Mobils.

 

>> Änderung der StVZO

Seit 2002 dürfen nur noch Krankenfahrstühle mit maximal 15 km/h – früher 25 km/h – und mit Elektroantrieb neu in den Verkehr gebracht werden.

Bereits seit 1999 dürfen Krankenfahrstühle nur noch einen Sitzplatz haben.

 

 

Weitere Informationen

>> Was muss ich vor dem ersten Gebrauch meines Elektromobils beachten?

Bevor Sie ihr neues Elektromobil das erste Mal verwenden sollten Sie die Batterien 24 Stunden aufladen. Danach sollten Sie die Batterien zweimal fast leer fahren. Wenn Sie dies durchgeführt haben, sollten Sie das Elektromobil bei jeder Nichtbenutzung an das Ladegerät anschließen.

Das Ladegerät schaltet automatisch ab, sobald die Batterie vollgeladen ist. Demnach wird dann auch kein Strom mehr verbraucht.

Insbesondere in den kalten Wintermonaten, in denen Sie ihr Elektromobil nicht oder nur sehr wenig nutzen, sollten Sie die Ladung der Batterien sicherstellen. Daher sollten Sie besonders während dieser Zeit das Ladegerät am Gerät und in der Steckdose eingesteckt lassen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, sollten Sie das Elektromobil dennoch mindestens einmal pro Woche vollladen. Nur so können Sie die Leistung der Batterien aufrechterhalten.

 

>> Gibt es beim Elektromobil besondere Wartungsintervalle?

Grundsätzlich ist das Elektromobil, wie auch die verbauten Batterien (z.B. Gel – oder Lithiumbatterien) ohne besondere Wartung zu verwenden.

Wir empfehlen Ihnen dennoch, das Elektromobil mindestens einmal im Jahr, besser jedoch zweimal (Frühjahr- und Winterinspektion) im Rahmen einer Inspektion von einem Fachhändler, oder bei uns, durchchecken zu lassen. Regelmäßige Inspektionen können auch die Langlebigkeit Ihres Elektromobils erhöhen.

 

>> Wie sind die Garantiebestimmungen bei Elektromobilen?

Bei uns erhalten Sie auf neue Elektromobile eine Garantie von zwei Jahren. Zu dieser Garantie zählen jedoch keine Verschleißteile, wie Reifen, Schläuche etc.

Auf Batterien gewähren wir Ihnen eine Garantie von 6 Monaten.

 

Stand: 08/2016

Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten